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Starkes Team, großes Ziel

Mit einem großen und kompetenten Team startete die Ärztekammer Steiermark in die ÖGK-Tarifverhandlungen 2022. Groß ist auch das Ziel: die Benachteiligung der ÖGK-Versicherten bzw. -Anspruchsberechtigten sowie der ÖGK-Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sukzessive zu beenden, um die Versorgungssicherheit in der Steiermark herzustellen bzw. zu wahren.


aus dem AERZTE Steiermark 10/2022

Es war ein ‚österreichisches’ Thema, aber dennoch wichtig für die Frauen und Kinder sowie die Ärztinnen und Ärzte in der Steiermark: Der seit 28 Jahren stagnierende Mutter-Kind-Pass. Ihn in die Gegenwart zu holen, ist ein großes Ziel. Dabei geht es um die Untersuchungen (derzeit wird nur die körperliche Entwicklung bewertet), die Tarife (18,02 Euro für die Untersuchungen der Schwangeren) und die technische Umsetzung (alles läuft auf Papier).
Mehrere Landesärztekammern (allen voran die steirische) und die ÖÄK drängen auf eine Modernisierung, andernfalls ist eine Kündigung des Vertrages wahrscheinlich. Die Österreichische Gesundheitskasse unterstützt laut dem steirischen Obmann, Josef Harb, das ärztliche Anliegen. Das eigentlich zuständige Gesundheitsministerium hofft auf eine baldige Lösung.

Nicht länger Schlusslicht

Aber es geht bei den eigentlichen Verhandlungen ja nicht um den österreichweit zumindest identisch angebotenen und abgerechneten Mutter-Kind-Pass, es geht darum, die kurative ÖGK-Medizin ebenfalls in die Gegenwart zu holen. Das Problem sind extrem niedrige Tarife, die durch Limite und Degressionen weiter reduziert werden, es geht um einen sich viel zu langsam entwickelnden Leistungskatalog.
Davon sind ÖGK-Vertragsärzt:innen und ÖGK-Versicherte bzw. deren Angehörige (in der Kassenterminologie die so genannten „Anspruchsberechtigten“) gleichermaßen betroffen, letztere auch, wenn sie sich von Wahlärztinnen bzw. Wahlärzten behandeln lassen. Denn die steirischen ÖGK-Tarife – bei den Fallwerten und den Gesamtumsätzen ist die Steiermark in den meisten Bereichen Österreich-Schlusslicht oder zumindest im untersten Bereich – bestimmen natürlich auch die Rückersätze. Und für fehlende Kassenleistungen (die Patient:innen aber brauchen) gibt es gar keine Rückerstattung der ÖGK an die Versicherten und Mitversicherten.
Das wird sich nicht auf einmal aufholen lassen. Dessen ist sich die Kurie Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in der Ärztekammer Steiermark wohl bewusst. Aber die Richtung muss stimmen. Und es muss einen klaren Weg geben. Wenn der nämlich fehlt, dann werden immer mehr Kassen stellen unbesetzbar bleiben.
Für die ÖGK-Tarifverhandlungen wurden unter Hinzuziehung interner sowie externer Expertinnen und Experten deshalb auch Vertreterinnen und Vertreter aller Ärztegruppen aufgeboten, um wirklich zu einer Gesamtlösung zu gelangen.
Dazu kommt die massive Teuerung im Jahr 2022 sowie die explodierenden Energiekosten, die sich (auch) auf die steirischen Praxen massiv auswirken – vom banalen Heizen über die Fahrtkosten bis zu energieintensiven Untersuchungen (vor allem bei bildgebenden Verfahren).
Energiesparen nach dem Deckel-drauf-Prinzip ist keine wirkliche Option. Denn keine Ordination kann es verantworten, Patientinnen und Patienten frieren zu lassen – im Wartezimmer nicht und noch viel weniger während der Behandlung. Und auf moderne Diagnostik, die selbstverständlich Strom benötigt, zu verzichten, ist den Steirerinnen und Steirern schon gar nicht zumutbar. Genauso wenig können Hausbesuche, die Fahrten mit dem Auto erfordern, einfach eingespart werden.

Energiekosten: Kein Zuschuss für Freiberufler?

Energiekosten: Kein Zuschuss für Freiberufler?

In diesem Zusammenhang ist es besonders ärgerlich, dass Ärztinnen und Ärzte (so wie alle Freiberuflerinnen und Freiberufler) vom Energiekostenzuschuss des Bundes, den Wirtschaftsbetriebe bekommen, ausgeschlossen bleiben sollen. Hier kann man im Interesse der Patientinnen und Patienten nur hoffen, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen worden ist, dass es keine bewusste Entscheidung gegen die Menschen war, sondern nur schlichte Gedankenlosigkeit, dass aber die Bereitschaft zum Einlenken besteht.
Zu hoffen ist jedenfalls, dass die ÖGK nicht nur Anliegen unterstützt, von denen sie selbst nicht betroffen ist – wie den Mutter-Kind-Pass. Sondern dass sie auch erkennt, dass sie die Versorgungssicherheit für die Steirerinnen und Steirern gewährleisten muss. Und das ist nur mit klaren Vertragsverbesserungen möglich.

Foto: Schiffer / Ärztekammer Steiermark